Dienstvorschriften: Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf……
Dienstvorschriften:„Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf… „
Dienstvorschriften:„Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf… „
Dienstvorschriften:„Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.“