Büroordnung …
Büroordnung
- Der Chef hat immer Recht.
- Hat der Chef Unrechrecht siehe Ordungspunkt 1.
- Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert
Folge zu leisten. - Wer krank ist arbeitet im Keller.
- Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen.
- Schon der Gedanke an eine Gehaltserhöhung schadet der Firma
und dem Chef. Schon beim einmaligen Auftreten werden solche
Gedanken mit einer Gehaltskürzung von 10% geahndet. - Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr.
- Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen.
(In
besonderen Fällen entscheidet der Chef) - Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist
ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten. - Überstunden, Sonntagsdienst und Nachtarbeit werden wie folgt
vegütet: Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein
romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung.
Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen
Händedruck vom Chef. - Das Lesen von unzüchtigen Schriften (wie
Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50%
geahndet. - Der Lehrling ist als Sklave zu behandeln. Er hat keine Rechte
und muß mißbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen. - Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu
entsorgen. - Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima.