Büroordnung …

Büroordnung


  1. Der Chef hat immer Recht.
  2. Hat der Chef Unrechrecht siehe Ordungspunkt 1.
  3. Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert
    Folge zu leisten.
  4. Wer krank ist arbeitet im Keller.
  5. Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen.
  6. Schon der Gedanke an eine Gehaltserhöhung schadet der Firma
    und dem Chef. Schon beim einmaligen Auftreten werden solche
    Gedanken mit einer Gehaltskürzung von 10% geahndet.
  7. Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr.
  8. Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen.
    (In
    besonderen Fällen entscheidet der Chef)

  9. Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist
    ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.
  10. Überstunden, Sonntagsdienst und Nachtarbeit werden wie folgt
    vegütet: Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein
    romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung.
    Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen
    Händedruck vom Chef.
  11. Das Lesen von unzüchtigen Schriften (wie
    Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50%
    geahndet.
  12. Der Lehrling ist als Sklave zu behandeln. Er hat keine Rechte
    und muß mißbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen.
  13. Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu
    entsorgen.
  14. Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima.